Sie befinden sich auf Borkum, Spiekeroog, Zingst und im Westerwald - und ihre Vorzüge sind relativ unbekannt. Familienerholungsstätten haben einen sperrigen Namen, dafür aber oftmals eine absolut traumhafte Lage und ein umfängliches Angebot besonders für Familien. In den meisten Fällen gibt es eine tolle Ausstattung, kompetente Kinderbetreuung und viele Freizeitaktivitäten. Und noch etwas haben alle diese Häuser gemeinsam: Ein Urlaub dort wird unter bestimmten Umständen großzügig finanziell gefördert.
Erholung, Erlebnisse und großzügige Förderung: Bei der Evangelischen Familienerholung Niedersachsen können sich alle, die gern einen Urlaub mit diesen Zutaten machen möchten, beraten lassen. Und auch viele Diakonische Werke vor Ort geben kompetent und gern Auskunft über diese durchaus erklärungsbedürftigen Angebote.
„Wir machen viel Erstberatung“, sagt Christine Volland, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände Niedersachsen (AGF). „Und weil wir damit viel Erfahrung damit haben, ist unsere Beratungsqualität hoch.“ Warum das nötig ist, kann Volland auch direkt begründen: „Familien stehen enorm unter Druck, das hat sich auch nach der Pandemie kaum verändert. Umso mehr freuen wir uns, wenn das von uns vermittelte Angebot ein klein bisschen hilft.“
Die AGF-Mitgliedsverbände, darunter auch zahlreiche Diakonische Werke, beraten Familien unter anderem zu vergünstigtem Urlaub. „Die Familien können dann relativ frei entscheiden, wo sie den Urlaub verbringen wollen“, sagt Volland. „Ob auf dem Campingplatz, auf Bauernhof oder in einer Ferienwohnung, ist zunächst zweitrangig.“ Auch, wer als Selbstversorger in einer Ferienwohnung Urlaub macht, kann durchaus umfängliche Zuschüsse beantragen. Wer sich allerdings für einen Urlaub in einer Erholungsstätten in kirchlicher Trägerschaft entscheidet, erhält noch eine deutlich höhere Förderung. Und da viele Familien nicht erst seit der starken Preissteigerung Geldsorgen plagen, ist das kein unwichtiger Faktor.
Die Antragsfrist für den subventionierten Sommerurlaub ist der 30. April. Bis dahin muss die Förderung beantragt sein. 15 Euro pro Person gibt es, dazu 10 Euro für einen alleinerziehenden Elternteil, 10 Euro pro Schwerbehinderten und nochmal 15 Euro, wenn der Urlaub in einer Familienerholungsstätte stattfindet.
965 Euro Zuschuss haben Familien 2023 durchschnittlich erhalten, hat Christine Volland errechnet. Und sie hat noch mehr Zahlen parat: Die geförderten Familien hatten im Durchschnitt vier Kinder, bei 30 Prozent von ihnen handelte es sich um Alleinerziehende, 9 Prozent hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit, und 13 Prozent einen Angehörigen mit Schwerbehinderten-Ausweis dabei.
Oft seien mehrere belastende Merkmale vorhanden, die den Erholungsbedarf dieser Familien ausdrücken: „Aus unserer Sicht ist Familienerholung ein wichtiger Baustein, diese Familien zu stabilisieren“, sagt die AGF-Geschäftsführerin. „Das ist verdammt gut angelegtes Geld im präventiven Bereich. Da spielt es auch keine Rolle, wer gerade die Regierung führt. Genau diese präventive Arbeit müsste eigentlich noch viel mehr gestärkt werden.“