Friedhof Wehrstedt

War vor langer, langer Zeit der Friedhof in Wehrstedt noch um die Kirche herum, ist er nun in Nachbarschaft zur St. Andreaskirche am Ortsrand in Richtung Bodenburg gelegen. Auch dieser Friedhof  in "kirchlicher Trägerschaft". Er ist wirtschaftlich über einen selbstständigen Haushalt eigenständig.

Er ist insofern mit der Kirche verbunden, als er ehrenamltich über den Kirchenvorstand (und über das Kirchenamt in Hildesheim) verwaltet wird. Dies hat eine Tradition, die hunderte von Jahren in die Geschichte zurück reicht.

Der Kirchenvorstand ist gesetzlich verpflichtet, eine Friedhofsordnung und eine Friedhofsgebührenordnung zu erlassen und deren Beachtung zu gewährleisten. Diese werden - nach ihrer Genehmigung - veröffentlicht.

Der Kirchenvorstand ist gesetzlich verpflichtet, die Einnahmen und Ausgaben des Friedhofshaltes ausgeglichen zu halten. Der Haushalt eines Friedhofes unterliegt einer übergeordneten Rechnungsprüfung.

Ansprechpartner für den Friedhof ist die Friedhofsbeauftragte des Kirchenvorstandes Wehrstedt, Frau Ursel Jakubowski (+49 (0) 5063 270 217. Oder Sie wenden sich an die Friedhofssachbearbeiterin Petra Sperlich. Sie ist im Gemeindebüro dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr für Sie erreichbar unter der Rufnummer +49 (0) 5060 961 856

Selbstverständlich sind die Friedhofsordnungen und Friedhofsgebührenordnungen über unsere Gemeindebüros einzusehen, bzw. in Kopie erhältlich. Diese können aber auch von Ihnen heruntergeladen werden. Nutzen Sie dazu bitten den entsprechenden Link in der rechten Spalte.