Friedhof-Breinum

In Breinum ist der Friedhof  in Ortsrandlage.  Er ist ebenfalls in "kirchlicher Trägerschaft". Er ist wirtschaftlich eigenständig.

Er ist insofern mit der Kirche verbunden, als er ehrenamltich über den Kirchenvorstand (und über das Kirchenamt in Hildesheim) verwaltet wird. Dies hat eine Tradition, die hunderte von Jahren in die Geschichte zurück reicht.

Der Kirchenvorstand ist gesetzlich verpflichtet, eine Friedhofsordnung und eine Friedhofsgebührenordnung zu erlassen und deren Beachtung zu gewährleisten. Diese werden - nach ihrer Genehmigung - veröffentlicht.

Der Kirchenvorstand ist gesetzlich verpflichtet, die Einnahmen und Ausgaben des Friedhofshaltes ausgeglichen zu halten. Der Haushalt eines Friedhofes unterliegt einer übergeordneten Rechnungsprüfung.

Ansprechpartner für den Friedhof Breinum ist die Friedhofsbeauftragte des Kirchenvorstandes, Frau Hiltrud Ott (+49 (0) 5060 1817, sowie unsere Verwaltungskraft im Gemeindebüro Petra Sperlich (freitags zw. 10:00 Uhr und 13:00 Uhr - +49 05060 961856).

Selbstverständlich sind die Friedhofsordnungen und Friedhofsgebührenordnungen über unsere Gemeindebüros einzusehen, bzw. in Kopie erhältlich. Diese können aber auch von Ihnen heruntergeladen werden. Nutzen Sie dazu bitten den entsprechenden Link in der rechten Spalte.